Häufige Fragen
Fragen an uns – ist Ihre dabei?
Wir heilen. Wir informieren. Und wir hören gut zu. Deswegen merken wir uns die vielen Fragen, die uns Patientinnen und Patienten stellen. Haben Sie auch eine? Dann schauen Sie gern zuerst in unsere Sammlung – der schnelle Weg zur Lösung. Und wenn das nicht hilft: Schreiben Sie unserem Team.
Doch erstmal lesen: Das sind die häufigsten Fragen an uns …
Leider ein klares Nein. Und das liegt daran: Ärztinnen und Ärzte sind in ländlichen Regionen sehr knapp geworden. Zugleich gibt es eine enorm hohe Anzahl von Patientinnen und Patienten. Wir versorgen sie alle. Damit allen geholfen werden kann, ist es nicht möglich, jederzeit und unangemeldet in die Praxis zu kommen.
Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Öffnungszeiten. Das gilt, wenn Sie beispielsweise ein Rezept oder eine Überweisung benötigen. Anders ist dies bei akuten medizinischen Problemen, die keinen Aufschub erlauben und eine sofortige Konsultation notwendig machen. Hier können Sie innerhalb der Arztsprechstunden in die Praxis kommen: idealerweise gleich morgens zwischen 8:00 bis 10:00 Uhr.
Lässt sich ein gesundheitliches Problem Ihrer eigenen Einschätzung nach aufschieben oder besteht auch schon länger: Dann vereinbaren Sie zur Untersuchung und Besprechung bitte einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gern.
Sollten Sie akut erkrankt sein und muss neben der Behandlung geklärt werden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, z. B. bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt: Dann kommen Sie zeitnah – am besten am gleichen Tag morgens um 8:00 Uhr – in die Praxis. Ist das beruflich nicht möglich, wenden Sie sich am Folgetag morgens an uns. Empfehlenswert ist es, die eigene Arbeitsstelle vorab darüber zu informieren, und: Planen Sie bitte Wartezeit ein.
Jede Ärztin oder Arzt in unserer Praxis versorgt eine gewisse Anzahl akut oder chronisch erkrankter Patientinnen bzw. Patienten: zum Beispiel Sie. Oft gehen dem teils über Jahre erfolgende Termine voraus. In denen macht Ihr Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin Erfahrungen mit Ihnen, durch die Gespräche und Behandlungen. Diese Erfahrungen sind von immenser Bedeutung. Denn durch sie lässt sich ein akutes Problem in den zeitlichen Zusammenhang einordnen.
Es ist daher wichtig, stets zu Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt innerhalb der Praxis zu gehen. Denn nur so gehen wesentliche Informationen nicht verloren. Und nur so ist eine gute Versorgung sichergestellt. In dringenden Fällen vertritt eine Kollegin bzw. Kollege bestmöglich, bis Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt wieder für Sie da ist.
Zu den allgemeinen Öffnungszeiten können Sie bequem beispielsweise ein Rezept, eine Folgeüberweisung, eine Folgeverordnung oder auch eine Impfung bekommen. Doch zur Vorstellung eines medizinischen Problems sollten Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt vereinbaren. Wenn dies nicht warten kann bzw. unmittelbare Gefahr vorliegt, können Sie zur Arztsprechstunde in die Praxis kommen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass dies am besten gleich am frühen Morgen erfolgen sollte. Denn einerseits müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen. Andererseits haben wir die Chance, zeitnah eine weitere Diagnostik oder Therapie einzuleiten.
Ein klares Ja. Damit wir – zum Vorteil aller – die Abläufe in unserer Praxis planen und verbessern können, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Laborentnahmen finden auf Anordnung Ihrer Hausärztin bzw. Ihres Hausarztes statt. Bitte sprechen Sie mit Ihm bzw. Ihr gleich über die Häufigkeit sich eventuell wiederholender Blutentnahmen. Und vereinbaren Sie bitte für Folgeuntersuchungen gleich einen nächsten Termin an der Anmeldung. Termine zur Blutentnahme können Sie in der Regel Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr vereinbaren.
Die Verordnung und das Ausstellen eines Rezeptes für ein neues Medikament obliegen der Einschätzung der Ärztin bzw. des Arztes. Hierbei müssen insbesondere die Indikation, Begleiterkrankungen, die Dosierung und eventuelle Unverträglichkeiten mitberücksichtigt werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen eines regulären Termins bzw. einer Akutbehandlung.
Handelt es sich um Folgerezepte, wie z. B. für Blutdruckmedikamente, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen direkt an der Anmeldung weiter. Innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten können Rezepte in unserer Praxis abgeholt werden. Um uns Ihren Bedarf mitzuteilen und die Rezepte durch uns vorzubereiten zu lassen: Nutzen Sie bitte den extra dafür eingerichteten Briefkasten im Hausflur. Oder eine E-Mail. So lassen sich Wartezeiten für Sie vermeiden.
Die Verordnung eines Heilmittels („Physiotherapie“) zur Weiterbehandlung bei einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten erfolgt nach einer Untersuchung und Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Dazu vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt in unserer Praxis. Befinden Sie sich bereits in fachärztlich orthopädischer Behandlung, sollten Sie sich vorrangig an die entsprechende Fachärztin bzw. -arzt wenden.
Grundsätzlich sollte ein medizinisches Problem, das eine Arbeitsunfähigkeit begründet, auch zeitnah durch eine Ärztin oder einen Arzt eingeschätzt werden. Lediglich bei hohem Patientenaufkommen oder akuten Erkrankungen, die eine zeitnahe Vorstellung am gleichen Tag nicht ermöglichen, gibt es Ausnahmeregelungen.
Lange Wartezeiten entstehen, wenn viele Menschen gleichzeitig in die Praxis kommen und ein medizinisches Problem vorstellen möchten. Hinzu kommt, dass an der Anmeldung nicht immer sofort die gesamte Situation zu erkennen ist: Wie dringend ist ein medizinisches Problem? Wie viel Zeit benötigt die ärztliche Behandlung oder ein beratendes Gespräch? Kann das Problem noch vertagt werden? Das müssen wir als verantwortungsvolle Praxis erst ermitteln. Deswegen kommt es zu Wartezeiten.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten und im Interesse aller bitten wir daher um eine Terminvereinbarung. Ausgenommen sind selbstverständlich akute oder lebensbedrohende medizinische Notfälle.
Grundsätzlich geben wir uns große Mühe, Sie pünktlich zu Ihrem Termin in der Sprechstunde zu behandeln. Terminpatientinnen und -patienten haben Vorrang. Allerdings machen es die Umstände in einer Arztpraxis nicht immer möglich. Denn es wenden sich auch Patientinnen und Patienten mit sehr akuten Problemen oder in medizinischen Notfallsituationen an uns: Diese konnten natürlich im Vorfeld keinen Termin vereinbaren. Hier müssen wir eine medizinische Triage (Dringlichkeitseinteilung) durchführen. Dadurch kann es – und das bedauern wir in diesem Moment selbst – zu Wartezeiten trotz vorheriger Terminvereinbarung kommen.
Das kann durchaus passieren. Denn für die bestmögliche Behandlung aller müssen wir uns vorher orientieren. Dafür schätzen wir bereits an der Anmeldung die Dringlichkeit für eine Untersuchung und Behandlung ein. Darin sind unsere Krankenschwestern sowie Medizinischen Fachangestellten geschult – und sie haben eine große Erfahrung. Andererseits haben Terminpatientinnen und -patienten Vorrang. Sie nehmen wir – insofern die medizinische Einschätzung es erlaubt – auch zeitnah zur Behandlung dran.
Noch etwas: Wir sind eine große Praxis mit mehreren Ärztinnen bzw. Ärzten. Ein weiterer Grund kann also sein, dass eine Patientin bzw. ein Patient auch eine andere Hausärztin bzw. -arzt innerhalb unserer Praxis hat und demzufolge früher drankommt – obwohl sie oder er später gekommen ist. In der Summe heißt das: Hauptsächlich unterscheiden wir nach drei Dingen: medizinischer Dringlichkeit, Termin und behandelndem Hausarzt.
Auch Menschen, die lange in unserer Praxis betreut wurden, werden älter und gebrechlicher: Irgendwann können sie die Praxis bei medizinischen Problemen nicht mehr selbst aufsuchen. In bestimmten Fällen und nach Absprache führen wir in diesen Fällen Hausbesuche durch. Diese können in der Regel nicht während der Sprechstunde erfolgen. Stattdessen werden sie in Absprache mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt geplant. In dringenden medizinischen Notfällen oder lebensbedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte telefonisch an die 116 117 oder den Rettungsdienst unter der 112.
In einem dringenden medizinischen Notfall mit Beschwerden wie z. B. Luftnot, Brustschmerzen, Sprachstörungen, neurologischen Ausfällen wie Lähmung/Taubheitsgefühl, Abnahme des Bewusstseins, plötzlicher Ohnmacht oder epileptischem Anfall sollten Sie oder Ihre Angehörigen keine Zeit verlieren: Rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 an.
Sollten Sie an einem akuten medizinischen Problem leiden, das nach Ihrer persönlichen Einschätzung einen Aufschub bis zum nächsten Werktag nicht möglich macht: Dann wenden Sie sich bitte an die Rettungsstelle des nächstgelegenen Krankenhauses oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117. In dringenden medizinischen Notfällen, wie etwa bei akuten Brustschmerzen, Atemnot, Bewusstseinsstörung, sehr hohem Fieber, Sprachstörungen oder neurologischen Ausfallerscheinungen rufen Sie den Rettungsdienst: Notfalltelefonnummer 112.
Ja, grundsätzlich ist das möglich: Wenn Sie das möchten und in der nahe gelegenen Region bleiben. Da nicht jede Ärztin bzw. jeder Arzt aus unserer Praxis jedes Heim versorgen kann, übergeben wir in manchen Fällen eine Patientin bzw. einen Patienten. Und zwar an die Kollegin oder den Kollegen in unserer Praxis, der das Pflegeheim versorgt, in welches die oder der Betroffene zieht. Teilweise verfügen manche Pflegeheime über Heimärzte. Oder sie ziehen zusätzlich Fachärzte wie etwa Neurologen hinzu. So stellen sie eine gute medizinische Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sicher.
Die Indikationen zur Durchführung einer Computertomografie (CT), Magnet-Resonanztomografie (MRT) oder einer anderen radiologischen Diagnostik (z. B. Röntgen) erfolgen, nachdem Ihre behandelnde Hausärztin bzw. -arzt Sie eingeschätzt und untersucht hat. Oder dies in einer fachärztlichen Praxis gemacht wurde. Sofern es notwendig ist, stellen wir Ihnen eine Überweisung aus. Für Folgeüberweisungen oder bei Beginn eines neuen Quartals wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen an der Anmeldung.
In manchen Fällen ist es notwendig, fachärztlichen Rat zur Klärung eines medizinischen Problems hinzuzuziehen. Es handelt sich dabei um Spezialistinnen und Spezialisten in einem bestimmten Fachgebiet. Das betrifft zum Beispiel die Neurologie bei Nerven- oder Gehirnerkrankungen oder die Orthopädie bei Erkrankungen der Wirbelsäule, der Gelenke oder des Bewegungsapparates. Nachdem Sie von Ihrer Hausärztin bzw. -arzt entsprechend beraten und eingeschätzt wurden, erhalten Sie hierzu eine schriftliche Überweisung. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Für Folgeüberweisungen wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiterinnen.
Bescheinigungen für Krankenkassen (z. B. Bonusheft), Atteste, Zertifikate oder Einträge in den Impfausweis erhalten Sie bei uns. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dafür einen Termin bei Ihrem Hausarzt zu vereinbaren. Unsere Mitarbeiterinnen werden Sie dahingehend beraten. Zwei Ausnahmen: Für ärztliche Bescheinigungen zum Beginn einer Ausbildung oder Attestierung eines Impfstatus vereinbaren Sie bitte gleich einen Termin.
Aufgrund der hohen Zahl an Patientinnen und Patienten in unserer Praxis und des Ärztemangels in ländlichen Regionen arbeiten auch wir am Limit. Um eine gute medizinische Versorgung zu gewährleisten, können wir nicht jede Patientin bzw. jeden Patienten annehmen. Bitte bleiben Sie daher bei Ihrem Hausarzt, der sich oftmals in der gleichen Stadt befindet. Oder wenden sich an die Hausärztin, die bereits einen direkten Familienangehörigen wie beispielsweise den Ehepartner oder die Eltern behandelt. Alternativ können Sie sich an die Terminkoordinierungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 wenden.